• Start
  • » Namensführung in der Ehe

Namensführung in der Ehe

Beschreibung

Nach deutschem Recht können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen (Familiennamen) bestimmen. Ehename kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Namen der Frau oder des Mannes sein. Die Ehegatten haben aber auch die Möglichkeit, ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung zu führen. Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt. 

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Personenstandsgesetz (PStG)

Kosten

Nachträgliche Erklärung eines Ehenamens oder eines Begleitnamens (wenn nicht am Tag der Eheschließung bereits erfolgt): 37,00 Euro. Zusätzlich werden Gebühren für die Ausstellung einer neuen Eheurkunde in Höhe von 15,00 Euro und für jedes weitere Stück in Höhe von 7,50 Euro erhoben. Anstatt einer neuen Eheurkunde kann auch eine Bescheinigung über die o. g. Namenserklärungen in Höhe von 15,00 Euro ausgestellt werden.

Ansprechpartner

Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Frau Engel
C 101
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76