Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Melderegister, Übermittlungssperre
Beschreibung
Die Erteilung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz können Sie in der Einwohnermeldestelle beantragen.
Genauere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder in der Einwohnermeldestelle.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Ansprechpartner
Meldestelle
(03362) 586932/42
(03362) 586975
Formulare
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