Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Melderegister, Übermittlungssperre


Beschreibung

 

Die Erteilung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz können Sie in der Einwohnermeldestelle beantragen.

Genauere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder in der Einwohnermeldestelle.

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Ansprechpartner

Meldestelle
Telefon (03362) 586932/42
Telefax (03362) 586975


Formulare

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