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Bau-/Planungsamt

Straßenwinterdienst im öffentlichen Straßenraum


Beschreibung

Nicht nur fallende Blätter zeigen an, dass das Jahr zur Neige geht und der Winter vor der Tür steht. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die Organisation des Winterdienstes und die Verantwortlichkeiten für dessen Durchführung.

 

Die Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung des Winterdienstes wie auch die Berechtigung, diese Reinigungsverpflichtung auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zu übertragen, ist im Brandenburgischen Straßengesetz festgesetzt. Mit der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst ist die Gemeinde dieser Möglichkeit gefolgt.

Die Verpflichtungen zur Vornahme des Winterdienstes teilen sich demnach wie folgt auf:

 

Gemeinde:

Nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit hat die Gemeinde auf öffentlichen Straßen (Fahrbahnen) Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

 

Mit der Durchführung der gemeindlichen Verpflichtungen ist die Gemeindewohnungsbaugesellschaft Woltersdorf mbH (GWG) beauftragt, die wiederum für einen Großteil der Leistungen die Fa. Prietz gebunden hat.

Der Winterdienst auf der Landesstraße L30 (Rüdersdorfer Straße / E.-u.-J.-Rosenberg-Straße) wird vom Landesbetrieb Straßenwesen durchgeführt.

Die Ziele der durch die Verträge übertragenen Leistungen sollen unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Verträglichkeit erreicht werden. Entsprechend hat der Salzeinsatz ausschließlich auf befestigten Straßen und grundsätzlich sparsam zu erfolgen. Unbefestigte Straßen werden grundsätzlich nur geräumt. Sollten im Einzelfall abstumpfende Mittel zum Einsatz kommen, wird Splitt verwendet.

 

Grundstückseigentümer:

Schneeräumen und Beseitigen gefährlicher Stellen bei Schnee- und Eisglätte:

- auf Gehwegen (1,20m Breite)

- soweit Gehwege nicht vorhanden sind, auf einem parallel zum Grundstück verlaufenden Streifen (1,20m Breite)

- soweit in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, auf einem parallel zum Grundstück verlaufenden Streifen (1,50m Breite)

 

Art und Umfang des Winterdienstes:

- In der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Verliert das Streugut seine abstumpfende Wirkung, muss das Streuen in angemessener Zeit wiederholt werden.

- Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

- Die Verwendung von Asche zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte ist untersagt.

- Die Verwendung von Salzen oder sonstigen auftauenden Stoffen zur Beseitigung Schnee- und Eisglätte auf Geh-/ Fußwegen ist unzulässig. Das gilt nicht:

- in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

- an besonders gefährlichen Stellen der Gehwege wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungstrecken.

Abstumpfende Mittel haben Vorrang vor auftauenden Mitteln.

- Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahn- bzw. Gehwegrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, insbesondere Räumfahrzeuge, hierdurch nicht mehr als unvermeidbar behindert wird.

- Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf öffentlichen Straßen abgelagert werden.

Wer ist Ansprechpartner?

Die Gemeindeverwaltung wird die Kontrollpflichten der Gemeinde als Straßenbaulastträger mit entsprechendem Außendienst wahrnehmen.

Für Anregungen, Hinweise etc. gelten auch im Winter die gleichen Ansprechpartner wie in anderen Jahreszeiten:

Für Belange des Tiefbaus sind das Bauamt, für Aufgaben der Gefahrenabwehr das Ordnungsamt sowie außerhalb der normalen Dienstzeit die Polizei und die Rettungsdienste die zuständigen Ansprechpartner.

Eingehende Hinweise zum Winterdienst werden im Rathaus entgegengenommen und unter winterdienst@gemeinde-woltersdorf.de zentral gesammelt. Durch das Ordnungsamt werden die eingehenden Informationen im normalen Dienstbetrieb geprüft und bewertet. Bei akuten Gefahrensituationen erfolgt die umgehende und direkte Einbindung der beauftragten Dienstleister, in allen anderen Fällen übernimmt das Bauamt die planmäßige Abwicklung.

Die rechtlichen Grundlagen, Regelungen, Ansprechpartner und aktuelle Ereignisse zum Winterdienst werden mit Beginn der Wintersaison auch auf der Webseite der Gemeinde www.woltersdorf-schleuse.de veröffentlicht und wöchentlich aktualisiert.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über das 24 Stunden-Infotelefon: (03362) 5869-99.

 

Was können Sie von der Gemeinde erwarten?

Die Gemeinde ist in letzter Instanz für den Winterdienst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Das Konzept Straßenwinterdienst zielt primär auf die Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Gemeindegebietes über die Landes-, Haupt- und Sammelstraßen sowie in den Gebieten mit hoher Einwohnerdichte ab.

Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, der Einwohnerdichte, des Ausbauzustandes und des Gefährdungspotenzials wurden die Einstufungen in die Reinigungskategorien RK 1 und RK 2 überprüft und punktuell verändert. Diese Kategorien kennzeichnen die Reihenfolge der darüber hinaus regelmäßigen Behandlung der Straßen durch den Winterdienst.

 

Von der überwiegenden Anzahl der Grundstücke des Gemeindegebietes ist nach dieser Planung die nächste regelmäßig geräumte Straße max. 350 m entfernt.

Auf allen anderen Straßen erfolgt die Räumung nur im Einzelfall z. B. wenn Schneehöhen die Zufahrt der Entsorger gefährden. Die Situation wird durch die Gemeindeverwaltung kontinuierlich überwacht und mit den Beteiligten bewertet. Punktuelle Einsätze können auch in individuellen Bedarfsfällen (wie Fäkalienabfuhr, Möbellieferungen etc.) unkompliziert veranlasst werden, wenn diese Anforderungen möglichst frühzeitig (mind. 2 Werktage vorab) bei der Gemeinde angemeldet werden.

Für die Anmeldung stehen die Mailadresse winterdienst@gemeinde-woltersdorf.de und darüber hinaus die Mitarbeiter des Bau- und Ordnungsamtes zur Verfügung.

 

Die Verantwortung für die Gehwegreinigung bleibt auch in diesem Jahr auf die Grundstückseigentümer übertragen.

 

Winterdienstpflichten Anlieger


Rechtsgrundlagen

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Woltersdorf (Straßenreinigungssatzung) vom 16.12.2011


Ansprechpartner

Herr Marwitz
A 205
Telefon (03362) 5869-68