Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

Die Anerkennung der Vaterschaft bedarf der öffentlichen Beurkundung. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt zulässig. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung auch in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Für die Beurkundung einer Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft werden Gebühren in Höhe von 30,00 Euro erhoben.


Ansprechpartner

Frau Engel
C 101
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76