Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Vaterschaft kann im Standesamt oder im Jugendamt anerkannt werden. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Kindsmutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Gebühren
Die Vaterschaftsanerkennung kostet 36,00 Euro.
Ansprechpartner
Frau Allmendinger
C 101
(03362) 5869-17
Frau Räde
(03362) 5869-17
(03362) 5869-76