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Sterbefall, beurkunden


Kosten

Nach erfolgter Beurkundung wird mind. eine Sterbeurkunde (für die Sozialversicherung) gebührenfrei erstellt. Bei Verstorbenen mit Familienstand „verheiratet“ oder „eingetragener Lebenspartnerschaft“ wird zusätzlich eine gebührenfreie Sterbeurkunde erstellt. Die weiteren Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig. Für das erste Stück der Sterbeurkunde werden 15,00 Euro und für jedes weitere Stück 7,50 Euro erhoben. Es können deutschsprachige Sterbeurkunden im Format A5 und A4, internationale Sterbeurkunden, beglaubigte Registerauszüge oder die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars (Übersetzungshilfe für EU-Mitgliedstaaten) zur ausgestellten Urkunde beantragt und ausgestellt werden.


Weiterführendes

Sterbeurkunden


Ansprechpartner


Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Frau Engel
C 101
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76
E-Mail