Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Wenn Sie ihr Kind in Woltersdorf geboren haben, ist das Standesamt Woltersdorf zuständig, die Geburt zu beurkunden. Dafür ist die Geburt ihres Kindes dem Standesamt innerhalb einer Woche i. d. R. durch einen Elternteil anzuzeigen. 

Antrag:

https://govforms.govconnect.de/forms/geburtsurkunde.html?pmo-customer-id=8996ec24-f0c3-4eb4-ae52-41983ef99268


Notwendige Unterlagen

1. Ledige Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit:

2. Miteinander verheiratete oder getrennt lebende Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit: (Eheschließung vor 1990 oder 03.10.1990 bis 31.12.2008):

3. Miteinander verheiratete oder getrennt lebende Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit: (Eheschließung ab 01.01.2009)

4. Geschiedene oder verwitwete Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit:

5. Ausländische Staatsangehörige sprechen zur Beurkundung der Geburt ihres Kindes bitte grundsätzlich im Standesamt vor. 

Sollten Sie nähere Informationen wünschen, insbesondere hinsichtlich der Namenserteilung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.


Gebühren

Im Anschluss einer Geburtsbeurkundung werden Ihnen auf Wunsch neben drei gebührenfreien Urkunden für soziale Zwecke (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld) Geburtsurkunden ausgestellt. Für das erste Stück einer Geburtsurkunde werden 17,00 Euro und für jedes weitere Stück 8,50 Euro erhoben. Es können deutschsprachige Geburtsurkunden im Format A5 und A4, internationale Geburtsurkunden, beglaubigte Registerauszüge oder die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars (Übersetzungshilfe für EU-Mitgliedstaaten) zur ausgestellten Urkunde beantragt und ausgestellt werden.


Ansprechpartner

Frau Allmendinger
C 101
Telefon (03362) 5869-17

Frau Räde
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76