Hauptamt

ehrenamtlicher Richter


Beschreibung

Schöffinnen und Schöffen

Die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Strafrechtspflege ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden.
Die Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt ehrenamtlich mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung aus wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Ihre Mitwirkung ist deshalb so gefragt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihr Gerechtigkeitsempfinden in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen.

Die fünfjährige Amtszeit der zum 1. Januar 2019 gewählten Schöffinnen und Schöffen endet am

31. Dezember 2023. Die Vorbereitungen für die Wahlen zur nächsten Amtsperiode beginnen Ende des Jahres 2022. Die Aufstellung der Vorschlagsliste, die durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Woltersdorf in öffentlicher Sitzung erfolgt, muss bis Ende Mai 2023 abgeschlossen sein. Die Vorschlagslisten werden nach ihrer Bekanntmachung Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten vorgelegt. Die Wahlen finden zwischen dem 16. August und 31. Oktober 2023 statt. Es kommen nur Bewerberinnen und Bewerber zum Zuge, die auf die Vorschlagsliste gewählt wurden.

 

Wenn Sie sich für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen bewerben wollen, achten Sie bitte ab Ende 2022 auf Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt, in den Bekanntmachungskästen und auf der Website der Gemeinde Woltersdorf.

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Wolff

Telefon: 03362/5869-15

E-Mail:

 

Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.


Ansprechpartner

Herr Maletzki
A 108
Telefon (03362) 5869-15