Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten
Jagd
Beschreibung
Jäger im Gemeindegebiet - Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Vermeidung von Schäden durch Wildtiere sind im Gemeindegebiet derzeit sechs zuständige Jäger tätig.
Insbesondere im Zusammenhang mit dem vermehrten Auftreten von Wildschweinen kommt den Jägern eine besondere Bedeutung zu. Wildschweine können Schäden an privaten Grundstücken, Grünanlagen sowie landwirtschaftlichen Flächen verursachen und in Einzelfällen auch eine Gefährdung darstellen.
Darüber hinaus können auch andere Wildtiere wie Füchse, Rehwild, Waschbären oder Nutrias im Siedlungsbereich auftreten. Diese Tiere sind grundsätzlich Bestandteil unseres Ökosystems, können jedoch ebenfalls zu Konflikten führen, beispielsweise durch Schäden oder auffälliges Verhalten.
Hinweise zum Verhalten bei Wildtieren:
halten Sie stets ausreichend Abstand zu den Tieren
unterlassen Sie jegliche Fütterung oder Annäherung
sichern Sie mögliche Nahrungsquellen (z. B. Müllbehälter, Kompost)
im gesamten Gemeindegebiet gilt Leinenzwang (außer befriedetes Besitztum)
Sollten Wildtiere im Wohnumfeld festgestellt werden oder bereits Schäden entstanden sein, wird empfohlen, zeitnah Kontakt zu einem der zuständigen Jäger aufzunehmen.
Die Jäger stehen als sachkundige Ansprechpartner zur Verfügung und veranlassen bei Bedarf geeignete Maßnahmen.
Die entsprechenden Kontaktdaten der zuständigen Jäger können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.
Herr Ingo Waldera, 15569 Woltersdorf, 0162/7401103
Herr Hans Joachim Lehrhammer, 15569 Woltersdorf, 0177/6164475
Herr Joachim Grundmann, 15569 Woltersdorf, 03362/75614
Herr Jörn Voß, 15562 Rüdersdorf, 0152/03871550
Herr Kai Hartmann, 15569 Woltersdorf, 0152/53456546
Herr Jan Peter, 15569 Woltersdorf, 0172/9162718
Die Fütterung von Schalenwild (außer in Notzeiten) ist gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 12 Jagdgesetz für das Land Brandenburg verboten.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 41 Abs. 2 Satz 1 Schalenwild außerhalb der Notzeit füttert. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Ansprechpartner
Frau Frank
B 007
(03362) 5869-35