Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Wohngeld


Kurzinformationen

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.

 

Alle erforderlichen Formulare erhalten Sie im Rathaus, eine Beratung findet jedoch nicht statt. 


Beschreibung

Änderungen ab 1.1.2009


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

4 Wochen


Ansprechpartner

Frau Girod
B 006
Telefon (03362) 5869-41