Wohngeld


Kurzinformationen

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.

 

Alle erforderlichen Formulare erhalten Sie im Rathaus, Raum 009. Eine Beratung findet jedoch nicht statt. Zuständig ist der Landkreis Oder-Spree Wohngeld / Landkreis Oder-Spree


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen