Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen


Rechtsgrundlagen

§ 150 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

Für dei Beantragung bei der Einwohnermeldestelle beachte Sie bitte folgende Hinweise:

- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers sind vorzulegen

- ein aktueller Handelsregisterauszug ist vorzulegen

- ein Gewerbezentralregisterauszug kann nur persönlich beantragt werden

 

Über die Möglichkeit der online-Beantragung informieren Sie sich bitte auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

 


Fristen

2-3 Wochen


Gebühren

Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.


Ansprechpartner

N.N.
B 003
Telefon (03362) 5869-42
Telefax (03362) 5869-75


Formulare

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