Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Ehefähigkeitszeugnis


Kurzinformationen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.


Beschreibung

Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen.
Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt, in dessen Stadt Sie Ihren Wohnsitz - bei Wohnsitz im Ausland - Ihren letzten Wohnsitz - haben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Für den deutschen Staatsangehörigen:

Für den ausländischen Staatsangehörigen:

Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.


Gebühren


Ansprechpartner

Frau Engel
C 101
Telefon (03362) 5869-17
Telefax (03362) 5869-76