Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

 

 

bei schriftlicher Beantragung:

 


Gebühren

Die Gebühr beträgt 5,00 EUR:

Für Meldebescheinigungen mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte) beträgt die Gebühr 13,00 EUR.


Ansprechpartner

Meldestelle
Telefon (03362) 586932/42
Telefax (03362) 586975