Amt für Soziale Dienste und Ordnungsangelegenheiten

Personalausweis


Beschreibung

 

 

Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Personalausweis/vorläufige Personalausweis für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist.
Hinweise dazu finden Sie im:

> Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes

 


Rechtsgrundlagen

 

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

 


Notwendige Unterlagen

 

 

Generell gilt für die Beantragung von Personaldokumenten immer persönliches Erscheinen.

 

Beantragung eines Personalausweises:

biometrisches Lichtbild

bisheriger Personalausweis bzw. Kinderreisepass, soweit nicht vorhanden Geburtsurkunde

Minderjährige die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen zusammen mit einem Sorgeberechtigten erscheinen. Sollte es zudem einen weiteren Sorgeberechtigten geben, so ist von diesem eine Vollmacht mitzubringen.

 

Beantragung vorläufiger Personalausweis:

biometrisches Lichtbild

bisheriger Personalausweis

Minderjährige (siehe Beantragung Personalausweis)

 


Fristen

 

Gültigkeit des Personalausweises:

 

Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt in der Regel 2-3 Wochen.

 

Vorläufige Personalausweise werden, bei Vorliegen aller Unterlagen, sofort in der Einwohnermeldestelle ausgestellt.

 


Gebühren

 

Die Bezahlung der Personaldokumente erfolgt in der Einwohnermeldestelle bei Beantragung.

 

 

 


Ansprechpartner

Meldestelle
Telefon (03362) 586932/42
Telefax (03362) 586975


Formulare


Merkblätter

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