Gemeinde Woltersdorf
Woltersdorf an der Schleuse - Ein Katzensprung von Berlin
Um 1240 gründeten 14 Bauernfamilien in Wald und Heide zwischen Schoenebecke und der Fischersiedlung Radensdorf das Angerdorf und ließen sich auf der Anhöhe nieder, die noch heute mit Rathaus, alter Schule und Kirche den Ortskern von Woltersdorf bildet. Früheste urkundliche Erwähnungen gehen jedoch erst auf das Jahr 1319 zurück. Die Gemeinde Woltersdorf wurde in ihrer über 700-jährigen Geschichte stets durch die unmittelbare Nähe zur Metropole Berlin geprägt.
Die ursprünglichen Bewohner waren vorwiegend Schiffer oder Bauern. Ende des 19. Jahrhunderts änderte sich der Charakter des Ortes durch die Fertigstellung des Schienenstranges von Berlin Richtung Osten und der Haltestation in Erkner. Seit 1913 verbindet die Straßenbahn die Woltersdorfer Schleuse mit dem Bahnhof Rahnsdorf.Heute ist Woltersdorf die kleinste Gemeinde Deutschlands mit einer eigenen Straßenbahn.In den letzten 20 Jahren entwickelte sich der Ort weiterhin zur attraktiven Wohnadresse, so dass die Bevölkerungskurve mit gegenwärtig ca. 7.730 Einwohnern (Stand: März 2011) stetig nach oben zeigt. Die Gemeinde Woltersdorf ist ein attraktiver Bildungsstandort, bietet mit seiner Schullandschaft alle Bildungsabschlüsse im Ort, mit seinen ausgezeichneten Kindertagesstätten ein bedarfsgerechtes Angebot sowie mit seinen Sport- und Freizeiteinrichtungen einen hohen Freizeitwert. Die attraktive Wohnlage sowie die ausgewiesene Naherholungsfunktion sind vor allem durch die reizvolle Lage des Ortes selbst und die herrliche Umgebung mit Seen und Wäldern geprägt. Hier können Besucher die Seele baumeln lassen und bei genauerem Hinsehen interessante historische Eindrücke mitnehmen. Die Woltersdorfer Schleuse zwischen Kalksee und Flakensee wurde im Jahre 1550 errichtet und nach mehreren Umbauten 1998 vollständig saniert und erneuert.
Von der Schleuse kommend, entlang der Liebesquelle die Kranichsberge besteigend, bietet sich aus 105 m Höhe vom Woltersdorfer Aussichtsturm ein Rundblick auf die malerische Umgebung bis nach Berlin. Der 1885 errichtete Turm brannte 1945 ab und wurde an der heutigen Stelle 1961 neu errichtet.
Im Turm-Inneren erinnert heute ein Filmmuseum an die zwanziger Jahre, als Jo May in Woltersdorf am Kalksee so berühmte Filme wie „Das indische Grabmal“ (1920), „Herrin der Welt“ (1919) und später noch „Der Tiger von Eschnapur“ drehte. Die sanierte Strandpromenade am Flakensee, die bis heute als Flaniermeile für Bewohner und Gäste dient, ist der Startpunkt für Bootstouren und Dampferfahrten nach Berlin und durch die ausgedehnte Seenlandschaft. Urlauber und Gäste finden in Woltersdorf gegenwärtig 3 Hotels, zahlreiche Privatunterkünfte und 14 Gaststätten vor.
Bei einer Gesamtfläche von ca. 6 km², mit zwei innerörtlichen neuen Wohngebieten und dem erheblichen Verdichtungspotential bieten gegenwärtig über 20 Vereine in der Gemeinde vielfältige Varianten für eine attraktive Freizeitgestaltung. Das Ortszentrum mit Rathaus, Kirche, Marktplatz neben Ladenzeilen, Restaurants und Wohnungen fügt sich harmonisch in den vorhandenen Ortskern ein. Heute bietet Woltersdorf seinen Bewohnern und Gästen alle Vorzüge einer idyllischen Kleinstadt, die Gelegenheit zur Erholung und die unmittelbare Nähe zur Metropole Berlin.
Literaturtipps:
Denkmalpflege-Verein Nahverkehr Berlin e.V. (Hrsg.): Berliner Umlandbahnen
Woltersdorfer Straßenbahn, GVE-Verlag 1992
Haselberger, Max: Woltersdorf (Kreis Niederbarnim), Im Selbstverlag 1931
Liebermann, M.: Woltersdorf – am Ende der Welt?, Individuell Verlag 2001
Ramm, G.: Als Woltersdorf noch Hollywood war, Verlag Bock & Kübler 1992
Ramm, G.: Woltersdorf, Ein Dorf im dritten Reich, Verlag Bock & Kübler, 1993
Rudolf-Breitscheid-Straße 23
15569 Woltersdorf
(03362) 58690
E-Mail:
Homepage: www.woltersdorf-schleuse.de
Aktuelle Meldungen
Wegebau an unbefestigten Straßen
(22.05.2013)Die Gemeinde Woltersdorf hat die LKS Landschaftsbau GmbH mit der Profilierung und Stabilisierung von folgenden unbefestigten Straßen beauftragt:
- Lenzstraße (von Berliner Straße bis Schönebecker Weg)
- Lenzstraße (von Berliner Straße bis Maienhöhe/Waldstraße)
- Kiesweg (von Berghofer Weg bis Stolper Weg)
- Sandweg (von Grenzstraße bis Viktor-Hoeth-Straße)
- Stolper Weg (von Sandweg bis Kiesweg)
- Grenzstraße (von Berghofer Weg bis Sandweg)
- Beethovenstraße (von Interlakenstraße bis R.-Wagner-Straße).
Die Maßnahmen werden bei trockener Wetterlage ab dem 27.05.2013 beginnen. In dieser Zeit wird es werktäglich zu Verkehrseinschränkungen (Parkverbote) kommen, die Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt grundsätzlich gesichert. Die betroffenen Anlieger werden durch die LKS Landschaftsbau GmbH durch Informationsschreiben in den Hausbriefkästen informiert. Die Gemeinde bittet um Verständnis für die möglichen Einschränkungen.
Straßenreinigung - Kontrollen der Anliegerpflichten
(03.05.2013)Der Winter ist vorüber und Schnee- und Eisglätte stellen insbesondere für Fußgänger keine Gefahr mehr dar. Obwohl es Streuguts nicht mehr bedarf, sind zum Abstumpfen glatter Stellen verwendeter Sand oder Splitt vereinzelt immer noch auf den Straßen zu finden. Damit werden nicht nur die Straßen verunreinigt, sondern unter Umständen auch Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Radfahrer, gefährdet.
Wie die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Woltersdorf besagt, sind die Straßen durch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke wöchentlich zu reinigen. Hierzu zählt neben Laub, Unkraut und Unrat insbesondere auch das Entfernen des im Rahmen des Winterdienstes eingesetzten Streugutes aus dem öffentlichen Straßenraum.
Die Einhaltung dieser Vorschrift wird von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes Woltersdorf ab Montag, den 06.05.2013 kontrolliert und falls nötig in Einzelfällen auf verwaltungsrechtlichem Wege durchgesetzt.
Einwohnerbefragung zur Straßenreinigung
(31.01.2013)Die Gemeindeverwaltung untersucht derzeit im Auftrag der Gemeindevertretung Modelle, die Straßenreinigung ganz oder teilweise in Regie und Verantwortung der Gemeinde durchzuführen. Grundsätzlich ist durch das Brandenburgische Straßengesetz Gemeinde ist zur Straßenreinigung verpflichtet, kann diese aber auf die Anlieger übertragen. Führt die Gemeinde die Straßenreinigung selbst durch, ist sie gehalten, für diese (Dienst-)Leistung Straßenreinigungsgebühren zu erheben.
Mit einer einheitlichen, flächigen Planung und Vergabe der Reinigungsleistungen sollte
- die Effizienz der Leistungen steigen,
- deshalb Kosten gesenkt und
- Konflikte aus der bisherigen, kleinteiligen Abwicklung (wer fährt über wessen Gehweg) minimiert werden.
Im Rahmen dieser Befragung soll in den kommenden Wochen die Interessenlage der Anlieger ermittelt werden. Die Erkenntnisse dieser Befragung – die keine Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – wird in die weiteren Überlegungen einbezogen und voraussichtlich im Mai dem Bauausschuss für die Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verfügung gestellt.
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